Die Gemeinde führt den Namen „Unitarische Freie Religionsgemeinde, gegründet 1845“. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat. Sie wurde am 1. Juni 1845 unter dem Namen „Deutsch-Katholische Gemeinde“ gegründet. Seit 1859 bezeichnete sie sich zusätzlich als eine „freie religiöse“ oder „freireligiöse“ Gemeinde und verkürzte 1921 ihren Namen in „Freireligiöse Gemeinde“. Diesem Namen wurde 1926 vorübergehend der Begriff „unitarisch“ hinzugefügt, der dann weiterhin zur Wesensbezeichnung diente. 1948 erfolgte in Konsequenz der religiösen Entwicklung die Umbenennung in „Unitarische Freie Religionsgemeinde“.
Am 20. Dezember 1859 wurde ihr durch den Senat der Freien Stadt Frankfurt am Main die Körperschaftsrechte verliehen, und diese wurden durch die zuständigen Preußischen Ministerien am 10. Oktober 1930 und am 10. August 1984 vom Hessischen Kultusminister bestätigt.