GeschichteDie
Unitarische Freie Religion hat sich aus der Reformation des 16. Jahrhunderts in Ungarn und
Polen entwickelt. Sie ist als eine radikal-reformatorische Religionsbewegung zu verstehen.
Die Ablehnung verbindlicher Glaubenssätze (Dogmen) führte zu einer freien Theologie
mit einer ihr verbundenen christlichen Ethik.
Der unitarische Gottesbegriff wurde als strenger Ein-Gott-Glaube (unitas) freigelegt
und als Gegensatz zum Dreifaltigkeits-Glauben der christlichen Kirchen angesehen.
Im Vorfeld der Paulskirchenbewegung, die 1848 ihren Höhepunkt durch das 1. Deutsche
Parlament erhielt, gab es eine starke Strömung im liberalen Bürgertum, das für eine
freie Religion eintrat und die Starrheit der christlichen Bekenntnisse ablegen wollte.
Dies führte 1845 zur Gründung unserer Gemeinde (damals deutsch-katholische genannt) zu
Frankfurt am Main.
Aufgaben
Religion muß dynamisch sein, sie entwickelt sich durch die Bedürfnisse der Menschen.
Aus dieser Einsicht heraus lebt die freie Religion. Die Freiheit des Denkens, der
Überzeugungen und der begründeten Handlungsweisen wird von der unitarischen Religion
geachtet. Sie schreibt diesbezüglich nichts vor, hat aber die Aufgabe der sittlichen
Stärkung des einzelnen und der menschlichen Gesellschaft.
Die Unitarische Freie Religionsgemeinde will dem Menschen helfen, in heutiger Zeit zu
leben. Dazu bedarf es vielfältiger Bemühungen, an erster Stelle der Bildung in
religiösen, menschlichen und seelischen Bereichen. Die Unitarische Religion empfindet
sich in der Tradition des Abendlandes stehend und es ist ihr Anliegen, die
geschichtlichen, religiösen und künstlerischen Werte dieser Vergangenheit dem Menschen
unserer Zeit zu vermitteln.
Dieser Aufgabe dienen:
- sonntägliche
Weihestunden
- Feiern zu den Wendepunkten
des Lebens, wie Taufe, Konfirmation, Trauung,
Trauerfeier
- Seminare, Vorträge und
Gesprächskreise
- Kinder, Jugend-, Familien-
und Seniorenfreizeiten
- gesellige Veranstaltungen
Die Unitarische Freie Religionsgemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Sie verzichtet jedoch auf das Recht, Kirchensteuern einzuziehen. Vielmehr
überläßt sie es ihren Mitgliedern, die Mitgliedsbeiträge und Spenden entsprechend
ihrem Einkommen selbst festzusetzen, wobei der Mindestbeitrag in Höhe von
60,-EURO
jährlich zu berücksichtigen ist.
Ein Schwerpunkt der Gemeindearbeit ist der staatlich anerkannte Religionsunterricht, der in allen Schulstufen erteilt
wird. Die Noten werden in das Zeugnis eingetragen. Der Unterricht ist offen auch für
Nichtmitglieder. Z.Z. nehmen 35 Kinder und Jugendliche von der Grundstufe, der
Förderstufe, der Sekundarstufe I und II bis zum Abitur teil. Beim Abitur kann das Fach
"Unitarische Religion" als drittes (schriftlich) bzw. viertes Prüfungsfach
(mündlich) gewählt werden.