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Geschichte
Die Unitarische Freie
Religion hat sich aus der Reformation des 16. Jahrhunderts in Ungarn und
Polen entwickelt. Sie ist als eine radikal-reformatorische
Religionsbewegung zu verstehen.
Die Ablehnung
verbindlicher Glaubenssätze (Dogmen) führte zu einer freien Theologie mit
einer ihr verbundenen Ethik.
Der unitarische
Gottesbegriff wurde als strenger Ein-Gott-Glaube (unitas) freigelegt und
als Gegensatz zum Dreifaltigkeits-Glauben der christlichen Kirchen
angesehen.
Im Vorfeld der
Paulskirchenbewegung, die 1848 ihren Höhepunkt durch das 1. Deutsche
Parlament erhielt, gab es eine starke Strömung im liberalen Bürgertum, das
für eine freie Religion eintrat und die Starrheit der christlichen
Bekenntnisse ablegen wollte. Dies führte 1845 zur Gründung unserer Gemeinde
(damals deutsch-katholische genannt) zu Frankfurt am Main.
Aufgaben
Religion muß dynamisch sein,
sie entwickelt sich durch die Bedürfnisse der Menschen. Aus dieser Einsicht
heraus lebt die freie Religion. Die Freiheit des Denkens, der Überzeugungen
und der begründeten Handlungsweisen wird von der unitarischen Religion
geachtet. Sie schreibt diesbezüglich nichts vor, hat aber die Aufgabe der
sittlichen Stärkung des einzelnen und der menschlichen Gesellschaft.
Die Unitarische Freie
Religionsgemeinde will dem Menschen helfen, in heutiger Zeit zu leben. Dazu
bedarf es vielfältiger Bemühungen, an erster Stelle der Bildung in
religiösen, menschlichen und seelischen Bereichen. Die Unitarische Religion
empfindet sich in der Tradition des Abendlandes stehend und es ist ihr
Anliegen, die geschichtlichen, religiösen und künstlerischen Werte dieser
Vergangenheit dem Menschen unserer Zeit zu vermitteln.
Dieser Aufgabe dienen:
- sonntägliche Weihestunden
- Feiern zu den Wendepunkten
des Lebens, wie Taufe, Konfirmation, Trauung, Trauerfeier
- Seminare, Vorträge und
Gesprächskreise
- Kinder, Jugend-, Familien-
und Seniorenfreizeiten
- gesellige Veranstaltungen
Die Unitarische Freie
Religionsgemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie
verzichtet jedoch auf das Recht, Kirchensteuern einzuziehen. Vielmehr
überläßt sie es ihren Mitgliedern, die Mitgliedsbeiträge und Spenden
entsprechend ihrem Einkommen selbst festzusetzen, wobei der Mindestbeitrag
in Höhe von 60,--Euro jährlich zu berücksichtigen ist.
Ein Schwerpunkt der
Gemeindearbeit ist der staatlich anerkannte Religionsunterricht, der in allen
Schulstufen erteilt wird. Die Noten werden in das Zeugnis eingetragen. Der
Unterricht ist offen auch für Nichtmitglieder. Z.Z. nehmen 35 Kinder und
Jugendliche von der Grundstufe, der Förderstufe, der Sekundarstufe I und II
bis zum Abitur teil. Beim Abitur kann das Fach "Unitarische
Religion" als drittes (schriftlich) bzw. viertes Prüfungsfach
(mündlich) gewählt werden.
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