Die selbständige Mitgliedschaft kann von Personen, die
religionsmündig sind und keiner anderen Religionsgemeinschaft angehören, erworben
werden. Sie muß durch eine schriftliche Anmeldung beim Sekretariat erfolgen, der
Gemeinderat beschließt über die Aufnahme, die auch ohne Angabe von Gründen vom
Gemeinderat abgelehnt werden kann.
Die Aufnahme nicht-selbständiger Mitglieder, die noch nicht
religionsmündig sind, in die Betreuung der Gemeinde kann durch Willenserklärung des
gesetzlichen Vertreters erfolgen. Sie werden mit ihrer Religionsmündigkeit selbständige
Mitglieder durch die Konfirmation oder aufgrund schriftlicher Anmeldung.
Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften können auf Antrag als
Gönner der Gemeinde aufgenommen werden. Sie haben danach bis auf das Wahlrecht alle
Rechte und Pflichten der selbständigen Mitglieder.
Beim Eintritt in die Unitarische Freie Religionsgemeinde hat das
Mitglied oder der Gönner zu erklären, in welcher Höhe er sich selbst, evtl. über den
Mindestbeitrag von 60,-- EURO jährlich hinaus, einschätzen will. Auf Wunsch wird nach
Ablauf eines Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt zugesandt, da
alle Beiträge und Spenden an die Unitarische Freie Religionsgemeinde bei der
Einkommensteuer absetzbar sind.
Was Sie vor dem Eintritt in die Unitarische Freie Religionsgemeinde
bedenken sollten :
Die Unitarische Freie Relgionsgemeinde freut sich über den Beitritt von Menschen, die eine religiöse Heimat suchen und sich auch, nach Möglichkeit, am Gemeindeleben rege beteiligen. Sie sollten sich ausführlich über Inhalte der Unitarischen Freien Religion informieren. Zu einem persönlichen Gespräch ist Herr Pfarrer Dr. Tögel gerne nach telefonischer Terminabsprache bereit. Das geistige Spektrum unserer Mitglieder ist sehr weitreichend, es geht von liberalen Christen bis zu Atheisten. Die Unitarische Freie Religionsgemeinde kennt keine festgefügten Glaubenssätze, doch verbindende menschliche und religiöse Werte sind für eine funktionierende Gemeinschaft unabdingbar.
Besuchen Sie vor dem Eintritt in unsere Gemeinde einige
Veranstaltungen, lernen Sie unsere Mitarbeiter und Mitglieder kennen. Wenn Sie sich bei
uns wohl fühlen, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft, die dann auch
"lebenslänglich" halten sollte. Ein Austritt aus unserer Gemeinde ist aus
staatsrechtlichen Gründen nur beim zuständigen Amtsgericht möglich.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Mitteilung
!